
Ratgeber · Hygiene und Desinfektion
Reinigung in Pflegeheimen und betreutem Wohnen
Sie wissen danach, welche Hygieneanforderungen gelten, wie die Reinigung von Bewohnerzimmern und Gemeinschaftsräumen organisiert wird und warum Rücksicht hier genauso zählt wie Gründlichkeit.
Ein Zuhause, das zugleich Einrichtung ist
Ein Pflegeheim ist für die Menschen, die dort leben, ihr Zuhause. Gleichzeitig ist es eine Einrichtung mit vielen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Abwehrkräfte oft geschwächt sind. Wunden, Katheter, Inkontinenz und Infekte gehören zum Alltag. Die Reinigung bewegt sich deshalb zwischen zwei Ansprüchen: Sie muss hygienisch zuverlässig sein und zugleich die Privatsphäre und die Gewohnheiten der Menschen achten, in deren Wohnraum sie arbeitet.
Im betreuten Wohnen verschiebt sich das Gewicht. Dort leben Menschen in eigenen Wohnungen, die sie oft selbst oder mit Angehörigen sauber halten; der Dienstleister übernimmt eher Gemeinschaftsflächen, Flure, Treppenhäuser und auf Wunsch einzelne Wohnungen. Je nach Wohnform sieht der Leistungsumfang also sehr verschieden aus.
Rechtlicher Rahmen: Hygieneplan nach § 35 IfSG
Für voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie für ambulante Pflegedienste gilt § 35 Infektionsschutzgesetz. Die Leitungen müssen danach sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und der Pflegewissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu verhüten. Innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene werden in Hygieneplänen festgelegt; die Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Für die Reinigung heißt das: Grundlage ist der Hygieneplan der Einrichtung. Er legt fest, welche Flächen gereinigt und welche desinfizierend gereinigt werden, mit welchen Mitteln und in welchem Rhythmus. Als fachlicher Maßstab dienen die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut, darunter die Empfehlung zu Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Die Reinigungsfirma setzt den Plan um; sie ändert ihn nicht eigenmächtig. Wie die Aufgaben sinnvoll verteilt werden, zeigt der Ratgeber Hygieneplan und Reinigungsfirma.
Bereiche und ihre Anforderungen
Ein Pflegeheim lässt sich gut in Bereiche mit unterschiedlichem Hygienerisiko gliedern. Daraus ergibt sich, wo gründliche Reinigung genügt und wo nach Hygieneplan desinfizierend gearbeitet wird. Die folgende Übersicht ist eine Orientierung; verbindlich ist allein der Plan der Einrichtung.
| Bereich | Besonderheit | Übliche Vorgehensweise |
|---|---|---|
| Bewohnerzimmer | Wohnraum, persönliche Dinge | Reinigung, bewohnernahe Kontaktflächen nach Plan |
| Bewohnerbad und WC | Ausscheidungen, Feuchtigkeit | tägliche gründliche Reinigung, Flächen nach Plan desinfizierend |
| Gemeinschaftsraum und Speisesaal | viele Hände, Speisen | Tische und Griffe häufig, Boden täglich |
| Flure und Handläufe | Rollatoren, Rollstühle | Handläufe und Türgriffe täglich |
| Pflegearbeitsraum unrein | Ausscheidungen, Abfälle | streng nach Hygieneplan |
| Verwaltung und Personalräume | büroähnlich | wie Büroreinigung |
Bewohnernahe Kontaktflächen – Nachttisch, Bettgitter, Rufknopf, Lichtschalter, Haltegriffe – werden besonders oft angefasst. Sie verdienen im Arbeitsablauf einen festen Platz. Mehr zur Rolle solcher Flächen steht im Ratgeber Kontaktflächen gezielt reinigen.
Das Bewohnerzimmer: Rücksicht ist Teil der Leistung
Wer ein Bewohnerzimmer betritt, betritt eine Wohnung. Anklopfen, sich vorstellen, kurz erklären, was jetzt passiert – das sind keine Höflichkeitsfloskeln, sondern Teil guter Arbeit. Viele Bewohnerinnen und Bewohner haben Demenz oder sind unsicher, wenn fremde Menschen kommen. Feste Reinigungskräfte, die immer wieder dieselben Zimmer betreuen, schaffen Vertrauen. Auch Angehörige bemerken, ob jemand respektvoll mit den persönlichen Dingen umgeht.
Persönliche Gegenstände wie Fotos, Briefe, Schmuck oder Andenken werden nicht umgeräumt und nicht entsorgt. Was nach Müll aussieht, kann für den Menschen wertvoll sein. Im Zweifel fragt die Reinigungskraft die Pflege, bevor sie etwas wegwirft. Arbeitet die Pflege gerade im Zimmer, wartet die Reinigung oder kommt später wieder.
- Anklopfen, vorstellen, Reinigung ankündigen.
- Persönliche Dinge an ihrem Platz lassen.
- Nichts entsorgen, was nicht eindeutig Abfall ist.
- Auffälligkeiten wie Stürze, Verletzungen oder Unruhe sofort der Pflege melden.
- Lärmintensive Maschinen nicht während Ruhezeiten einsetzen.
Zusammenarbeit mit Pflege und Hauswirtschaft
In Pflegeheimen überschneiden sich die Aufgaben von Pflege, Hauswirtschaft und Reinigung. Wer bezieht die Betten? Wer reinigt Rollstühle, Rollatoren und Toilettenstühle? Wer entsorgt Inkontinenzmaterial? Wer reinigt nach einem Auszug oder Todesfall das Zimmer vollständig für den nächsten Bewohner? Solche Fragen müssen schriftlich im Leistungsverzeichnis beantwortet sein, sonst bleiben Aufgaben zwischen den Bereichen liegen.
Wichtig ist ein kurzer Informationsfluss: Die Pflege meldet der Reinigung, wenn in einem Zimmer eine Infektion mit besonderen Schutzmaßnahmen vorliegt. Dann gelten für dieses Zimmer festgelegte Regeln, etwa eigene Reinigungsutensilien, Schutzkleidung und eine bestimmte Reihenfolge, in der das Zimmer zuletzt gereinigt wird. Umgekehrt meldet die Reinigung alles, was der Pflege helfen kann – von einem tropfenden Wasserhahn bis zu Anzeichen, dass ein Mensch Hilfe braucht.
Für die Zimmerreinigung nach Auszug oder Tod hat sich eine eigene Leistungsposition bewährt: vollständige Reinigung aller Flächen, Möbel innen und außen, Matratze nach Vorgabe, Fenster, Heizkörper und Sanitär. Danach wird das Zimmer erst wieder belegt, wenn die Reinigung abgenommen ist.
Arbeitsweise: Farben, Wechsel, Reihenfolge
Hygienisch arbeiten heißt in der Praxis vor allem: Keime nicht verschleppen. Dafür haben sich einige einfache Grundsätze bewährt. Ein Farbsystem für Tücher und Eimer trennt Sanitärbereich, Küche und Wohnbereich; Details erklärt der Beitrag Farbsystem für Reinigungstücher. Tücher und Wischbezüge werden je Zimmer gewechselt und nicht im Eimer ausgespült, sondern aufbereitet. Gearbeitet wird von sauber nach schmutzig und von oben nach unten.
Desinfektionsmittel werden nur nach Hygieneplan eingesetzt, mit richtiger Konzentration und vollständiger Einwirkzeit. Wer zu hoch dosiert, schadet Materialien und Haut, wer zu niedrig dosiert, erreicht die Wirkung nicht. Den Unterschied zwischen beiden Verfahren erklärt der Ratgeber Desinfektion oder Reinigung. Die Auswahl geeigneter Mittel beschreibt der Ratgeber Desinfektionsmittel auswählen.
- Reinigungswagen mit getrennten Fächern für saubere und benutzte Tücher.
- Zimmer mit Infektion zuletzt in der Runde reinigen.
- Handschuhe beim Wechsel zwischen Zimmern wechseln, danach Hände desinfizieren.
- Dosierung über Dosiersystem statt nach Augenmaß.
Ausbruch: wenn Noroviren oder Grippe im Haus sind
Magen-Darm-Erkrankungen und Atemwegsinfekte können sich in Pflegeheimen schnell ausbreiten. Dann entscheidet die Einrichtung mit dem Gesundheitsamt über die Maßnahmen, und die Reinigung muss kurzfristig umschalten: häufigere desinfizierende Reinigung der Kontaktflächen und Sanitärbereiche, wirksame Mittel mit passendem Wirkspektrum, zusätzliche Schutzausrüstung und gegebenenfalls zusätzliche Einsatzzeiten. Ein vorher abgestimmter Ausbruchsplan spart in dieser Lage wertvolle Stunden. Hinweise gibt der Ratgeber Reinigung bei einem Norovirus-Ausbruch.
Wichtig ist auch der Schutz der eigenen Mitarbeiter. Die Reinigungsfirma führt eine Gefährdungsbeurteilung durch, unterweist ihre Kräfte und stellt geeignete Schutzausrüstung bereit. Arbeiten mit Kontakt zu Ausscheidungen können unter die Biostoffverordnung fallen – auch das gehört in die Unterweisung.
Betreutes Wohnen und Tagespflege
Im betreuten Wohnen leben Menschen weitgehend selbstständig in eigenen Wohnungen. Die Reinigung der Wohnungen ist hier meist eine freiwillige Zusatzleistung, die Bewohner oder Angehörige einzeln vereinbaren. Der Betreiber vergibt dagegen die Gemeinschaftsflächen: Eingang, Treppenhaus, Aufzug, Gemeinschaftsraum, Waschküche und Außenbereiche. Dafür gelten ähnliche Maßstäbe wie in einer gepflegten Wohnanlage, ergänzt um mehr Aufmerksamkeit für Handläufe, Aufzugstaster und Türgriffe, weil viele Bewohner auf diese Hilfen angewiesen sind.
Tagespflegen haben einen eigenen Rhythmus: Gäste kommen morgens, verbringen den Tag in Gruppenräumen, essen gemeinsam und fahren am Nachmittag wieder nach Hause. Gereinigt wird deshalb am späten Nachmittag oder frühen Abend. Weil auch hier Menschen mit Vorerkrankungen zusammenkommen, gilt der Hygieneplan der Einrichtung genauso wie im stationären Bereich.
- Wohnungsreinigung im betreuten Wohnen getrennt von den Gemeinschaftsflächen beauftragen.
- Haltegriffe, Handläufe und Aufzugstaster als eigene Position aufnehmen.
- Rutschgefahr nach dem Wischen deutlich kennzeichnen, Wege freihalten.
- Reinigungszeiten an den Tagesablauf der Bewohner und Gäste anpassen.
Ein Punkt, der im Alltag oft unterschätzt wird: nasse Böden. Für ältere Menschen mit Gangunsicherheit ist ein frisch gewischter Flur ein echtes Sturzrisiko. Deshalb wird möglichst in Teilflächen gearbeitet, Warnschilder werden gut sichtbar aufgestellt und Laufwege bleiben trocken, bis die Fläche abgetrocknet ist.
Vergabe: worauf Einrichtungen achten sollten
Bei der Auswahl eines Dienstleisters für ein Pflegeheim zählt mehr als das Angebot auf dem Papier. Fragen Sie nach, wie das Personal in Hygiene unterwiesen wird, wie der Umgang mit Bewohnern geschult wird, wie Vertretungen geregelt sind und wer vor Ort Ansprechpartner ist. Eine gemeinsame Begehung mit Pflegedienstleitung und Hygienebeauftragter zeigt schnell, ob die Firma die Abläufe versteht.
Für die laufende Qualität empfehlen sich regelmäßige gemeinsame Kontrollen, kurze Wege bei Reklamationen und ein offener Austausch, wenn sich Belegung oder Hygieneplan ändern. Gute Reinigung ist hier immer Teamarbeit zwischen Einrichtung und Dienstleister.
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Häufige Fragen — kurz beantwortet
Brauchen Pflegeheime einen Hygieneplan?
Ja. Nach § 35 Infektionsschutzgesetz legen voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen fest. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Muss im Pflegeheim alles desinfiziert werden?
Nein. Welche Flächen gereinigt und welche desinfizierend gereinigt werden, legt der Hygieneplan fest. Typisch ist die desinfizierende Reinigung von Sanitärbereichen und bewohnernahen Kontaktflächen, während viele andere Flächen gründlich gereinigt werden.
Wer reinigt Rollstühle und Toilettenstühle?
Das ist in jeder Einrichtung anders geregelt. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit im Leistungsverzeichnis eindeutig steht, damit diese Hilfsmittel nicht zwischen Pflege und Reinigung untergehen.
Wie wird mit persönlichen Gegenständen umgegangen?
Sie bleiben an ihrem Platz und werden nicht entsorgt. Im Zweifel fragt die Reinigungskraft die Pflege, bevor sie etwas wegwirft, weil scheinbar wertlose Dinge für Bewohner große Bedeutung haben können.
Was passiert bei einem Norovirus-Ausbruch?
Die Einrichtung legt mit dem Gesundheitsamt die Maßnahmen fest. Die Reinigung stellt dann auf ein verstärktes Programm mit geeigneten Desinfektionsmitteln, häufigeren Durchgängen und zusätzlicher Schutzausrüstung um.
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