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Umweltzeichen auf Reinigungsmitteln: was sie aussagen und was nicht

Sie wissen danach, wie Sie das EU Ecolabel und den Blauen Engel einordnen, welche Fragen die Zeichen offenlassen und wie Sie Produktangaben im Objekt prüfen.

8 Min. LesezeitStand: 8. Oktober 2026Redaktion Staffclean

Warum ein genauer Blick auf das Etikett lohnt

Auf Reinigungsmitteln finden sich viele Hinweise, die nach Umwelt klingen: Blätter, Weltkugeln, grüne Farbtöne, Worte wie „natürlich“, „öko“ oder „umweltfreundlich“. Nur ein Teil davon beruht auf einer unabhängigen Prüfung. Der Rest ist Gestaltung oder eine Aussage des Herstellers über sein eigenes Produkt.

Für Auftraggeber, Hausverwaltungen und Einkaufsabteilungen ist der Unterschied wichtig. Wer in einer Ausschreibung oder im Reinigungsvertrag festlegt, dass „umweltfreundliche Mittel“ verwendet werden, hat ohne Bezugspunkt wenig in der Hand. Wer dagegen auf ein bestimmtes, unabhängig vergebenes Zeichen verweist, kann nachprüfen, ob die Vorgabe eingehalten wird.

In Deutschland begegnen Ihnen bei Reinigungsmitteln vor allem zwei staatlich getragene Zeichen: das EU Ecolabel (die Blume) und der Blaue Engel. Beide werden hier erklärt. Allgemeine Hinweise zum Begriff finden Sie im Glossar unter Umweltzeichen.

Das EU Ecolabel

Das EU-Umweltzeichen beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 66/2010. Es ist freiwillig: Hersteller beantragen es für ein Produkt, das die für seine Produktgruppe festgelegten Kriterien erfüllt. Ziel ist, Produkte hervorzuheben, die über ihren gesamten Lebensweg geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte.

Für Reinigungsmittel gibt es eigene Produktgruppen. Für Reinigungsmittel für harte Oberflächen hat die EU-Kommission 2017 Kriterien festgelegt (Beschluss (EU) 2017/1217, später geändert). Erfasst sind Allzweckreiniger, Küchenreiniger, Fensterreiniger und Sanitärreiniger, und zwar ausdrücklich für den privaten wie für den gewerblichen Gebrauch, als gebrauchsfertige Lösung oder als Konzentrat.

  • Belastung von Gewässern und Wasserorganismen begrenzen,
  • den Gehalt an gefährlichen Stoffen begrenzen,
  • die Wirksamkeit des Produkts nachweisen,
  • Abfall durch Verpackung verringern.

Die genauen Anforderungen, Prüfmethoden und Grenzwerte stehen im Beschluss selbst. Für die Praxis genügt es zu wissen: Das Zeichen verlangt auch einen Nachweis der Reinigungsleistung. Ein Produkt mit der Blume soll also nicht nur umweltschonender sein, sondern auch reinigen.

Der Blaue Engel

Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung und wird seit 1978 vergeben. Die Kriterien legt die Jury Umweltzeichen fest, fachlich vorbereitet vom Umweltbundesamt; die RAL gGmbH ist als Vergabestelle zuständig. Für Reinigungsmittel ist vor allem die Kategorie DE-UZ 194 „Handgeschirrspülmittel und Reiniger für harte Oberflächen“ relevant. Sie umfasst Handgeschirrspülmittel, Allzweckreiniger, Sanitärreiniger und Glasreiniger.

Nach den Vergabekriterien sollen die Produkte umwelt- und gesundheitsbelastende Stoffe weitgehend vermeiden. Dazu gehören Einschränkungen bei Duftstoffen und Konservierungsmitteln und der Ausschluss von Mikroplastik. Außerdem fordert das Zeichen einen nachhaltigen Anbau nachwachsender Rohstoffe, recyclingfähige Verpackungen und auf dem Etikett Informationen zur sparsamen Anwendung. Auch hier muss das Produkt seine Gebrauchstauglichkeit nachweisen.

Neben DE-UZ 194 gibt es weitere Blaue-Engel-Kategorien rund um das Thema, zum Beispiel für Maschinengeschirrspülmittel, Waschmittel und Rohrreiniger. Welche Kategorie für ein bestimmtes Produkt gilt, steht auf dem Zeichen selbst und in der öffentlichen Produktdatenbank des Blauen Engels.

EU Ecolabel und Blauer Engel im Vergleich

Beide Zeichen verfolgen ähnliche Ziele und unterscheiden sich in Einzelheiten. Keines ist pauschal „besser“. Für den Einkauf ist entscheidend, dass überhaupt ein unabhängig vergebenes Zeichen vorliegt und dass das konkrete Produkt in der Datenbank zu finden ist.

MerkmalEU EcolabelBlauer Engel DE-UZ 194
TrägerEuropäische UnionBundesregierung, Vergabe über RAL gGmbH
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 66/2010 und Kriterienbeschluss der KommissionVergabekriterien der Jury Umweltzeichen
Teilnahmefreiwillig, auf Antrag des Herstellersfreiwillig, auf Antrag des Herstellers
Produkte bei ReinigernAllzweck-, Küchen-, Fenster-, SanitärreinigerHandgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär-, Glasreiniger
SchwerpunkteGewässerbelastung, gefährliche Stoffe, Wirksamkeit, VerpackungStoffvermeidung inklusive Duft- und Konservierungsstoffe, Mikroplastik, Rohstoffe, Verpackung, Gebrauchstauglichkeit
Gültigkeitnur für das zertifizierte Produkt und die geltenden Kriteriennur für das ausgezeichnete Produkt

Was die Zeichen nicht aussagen

Umweltzeichen sind hilfreich, aber sie beantworten nicht jede Frage, die sich in der Gebäudereinigung stellt. Typische Missverständnisse aus der Praxis:

  • „Mit Umweltzeichen ist das Mittel ungefährlich.“ Nicht unbedingt. Auch ein ausgezeichnetes Produkt kann eine Gefahrenkennzeichnung tragen, etwa als reizend. Maßgeblich für den Arbeitsschutz bleiben das Sicherheitsdatenblatt, die Betriebsanweisung und gegebenenfalls Schutzhandschuhe.
  • „Das Zeichen sagt, wofür das Mittel geeignet ist.“ Nein. Ob ein Reiniger zu Naturstein, Linoleum oder beschichteten Böden passt, entscheidet der pH-Wert und die Herstellerangabe zur Oberfläche, nicht das Umweltzeichen.
  • „Ein Reiniger mit Siegel desinfiziert auch.“ Nein. Desinfektionsmittel sind eine eigene Produktgruppe. Für deren Wirksamkeit ist in Deutschland etwa die VAH-Liste ein üblicher Bezugspunkt.
  • „Mit dem Zeichen ist die Dosierung egal.“ Im Gegenteil. Die Prüfung bezieht sich auf die empfohlene Anwendung. Wer überdosiert, verliert einen Teil des Vorteils.
  • „Jedes Produkt der Marke ist ausgezeichnet.“ Das Zeichen gilt für das einzelne Produkt, nicht für den Hersteller oder die ganze Serie.

Wann gereinigt und wann desinfiziert werden sollte, erklärt der Ratgeber Desinfektion oder Reinigung.

Werbeaussagen von geprüften Zeichen unterscheiden

Neben den staatlichen Zeichen gibt es Eigenlabels von Herstellern und Handel sowie allgemeine Aussagen wie „biologisch abbaubar“ oder „auf Basis natürlicher Rohstoffe“. Solche Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber sie lassen offen, was genau gemeint ist und wer es geprüft hat. „Biologisch abbaubar“ etwa sagt allein noch nichts darüber, wie schnell und vollständig welche Inhaltsstoffe abgebaut werden; Hintergründe stehen im Glossar unter biologische Abbaubarkeit.

Für Verbraucherprodukte hat die EU die Regeln verschärft: Nach der Richtlinie (EU) 2024/825 gelten seit dem 27. September 2026 strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel. Sie müssen grundsätzlich auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen oder von staatlicher Stelle festgelegt sein. Für Profiprodukte im Geschäftsverkehr gelten diese Verbraucherregeln nicht unmittelbar, ein kritischer Blick bleibt also wichtig.

  • Steht ein konkretes, bekanntes Zeichen auf dem Produkt, nicht nur ein Symbol?
  • Nennt das Etikett eine Lizenz- oder Registriernummer oder die Kategorie des Zeichens?
  • Lässt sich das Produkt in der öffentlichen Datenbank des Zeichengebers finden?
  • Passt die Produktbezeichnung in der Datenbank zum Gebinde, das im Objekt steht?

Umweltzeichen im Reinigungsalltag

In einer professionellen Reinigung stehen Umweltzeichen nie allein. Sie ergänzen die Pflichten aus dem Arbeitsschutz und die Anforderungen der Oberflächen. Ein Reinigungsbetrieb wählt seine Mittel deshalb nach mehreren Gesichtspunkten aus:

GesichtspunktWorum es gehtHilfsmittel
OberflächeVerträglichkeit mit Belag, Glas, Metall, KunststoffHerstellerangaben, pH-Wert, Probefläche
VerschmutzungFett, Kalk, Staub, Urinstein, Gummiabriebpassende Reinigergruppe
ArbeitsschutzHautkontakt, Dämpfe, SpritzerSicherheitsdatenblatt, GISCODE, Betriebsanweisung
UmweltInhaltsstoffe, Verpackung, AbbaubarkeitEU Ecolabel, Blauer Engel
AnwendungDosierung, Einwirkzeit, GerätDosiersystem, technisches Merkblatt

Die Unterweisung der Beschäftigten zum Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln beschreibt unter anderem die DGUV Regel 101-019. Dort ist auch erklärt, wie GISCODE und das Informationssystem WINGIS der BG BAU bei der Auswahl helfen.

Vorgaben in Vertrag und Ausschreibung

Wer Umweltzeichen verbindlich machen will, sollte die Vorgabe so formulieren, dass sie prüfbar und erfüllbar bleibt. Bewährt haben sich folgende Bausteine:

  • „Für Unterhaltsreinigung eingesetzte Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger tragen das EU Ecolabel, den Blauen Engel oder ein gleichwertiges Zeichen.“
  • Ausnahmen ausdrücklich zulassen, wo es für die Aufgabe kein ausgezeichnetes Produkt gibt, etwa bei Spezialmitteln für die Grundreinigung oder bei Desinfektionsmitteln.
  • Eine Mittelliste mit Produktnamen, Einsatzbereich und Sicherheitsdatenblatt zu Vertragsbeginn und bei jeder Änderung.
  • Ein Hinweis zur Dosierung, etwa über Dosiersysteme, damit die Vorgabe nicht durch Überdosierung unterlaufen wird.

Die Formulierung „oder gleichwertig“ ist bei öffentlichen Aufträgen wichtig, weil die Vergabestelle in der Regel nicht nur ein einziges Zeichen verlangen darf. Mehr zum Vorgehen im Ratgeber Ausschreibung der Gebäudereinigung, wie Sie Umweltaspekte über die Mittel hinaus berücksichtigen, im Ratgeber Nachhaltige Gebäudereinigung.

Typische Fehler beim Einkauf

Bei der Umstellung auf ausgezeichnete Mittel passieren immer wieder dieselben Fehler. Sie lassen sich mit etwas Planung vermeiden.

  • Alles auf einmal tauschen: Neue Mittel verhalten sich auf manchen Flächen anders. Besser bereichsweise umstellen und die Wirkung beobachten.
  • Haushaltsprodukte im Gewerbe: Kleine Flaschen aus dem Supermarkt sind für den gewerblichen Dauereinsatz oft unpraktisch und erzeugen mehr Verpackungsabfall als Konzentrate in großen Gebinden.
  • Sicherheitsdatenblätter vergessen: Mit jedem neuen Produkt müssen Betriebsanweisung und Unterweisung angepasst werden.
  • Bodenpflege übersehen: Ein neuer Reiniger kann eine vorhandene Pflegeschicht angreifen oder sich nicht mit ihr vertragen. Hier vorher mit dem Fachbetrieb sprechen.
  • Restbestände mischen: Alte und neue Mittel nebeneinander führen zu Verwechslungen. Restbestände verbrauchen oder fachgerecht entsorgen, nie umfüllen.

Kurzcheck für Ihr Objekt

Ob in einer Praxis in Neumünster, einem Bürohaus in Kiel oder einer Wohnanlage in Pinneberg: Mit ein paar Minuten Aufwand sehen Sie, wie es um die Mittel in Ihrem Objekt steht.

  • Schauen Sie in den Putzraum: Welche Produkte stehen dort, und wie viele verschiedene sind es?
  • Tragen die Standardreiniger ein unabhängig vergebenes Umweltzeichen?
  • Liegen die Sicherheitsdatenblätter vor, und sind sie aktuell?
  • Gibt es Dosierhilfen, oder wird frei geschüttet?
  • Sind Desinfektionsmittel klar getrennt und nur dort im Einsatz, wo sie vorgesehen sind?

Staffclean stimmt die eingesetzten Mittel mit Auftraggebern im Rahmen der Unterhaltsreinigung ab. Wenn Sie dazu Fragen haben, erreichen Sie uns über die Kontaktseite oder mit einer kostenlosen Angebotsanfrage.

Häufige Fragen — kurz beantwortet

Ist das EU Ecolabel strenger als der Blaue Engel?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Beide Zeichen setzen Schwerpunkte bei gefährlichen Stoffen, Verpackung und Wirksamkeit, unterscheiden sich aber in Einzelheiten. Für den Einkauf zählt, dass ein unabhängig vergebenes Zeichen vorliegt und das Produkt in der Datenbank steht.

Darf ein Mittel mit Umweltzeichen ohne Handschuhe verwendet werden?

Das entscheidet nicht das Umweltzeichen, sondern das Sicherheitsdatenblatt und die Gefährdungsbeurteilung. Auch ausgezeichnete Produkte können eine Gefahrenkennzeichnung tragen.

Gibt es Desinfektionsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU Ecolabel?

Die hier beschriebenen Kategorien betreffen Reiniger, nicht Desinfektionsmittel. Für Desinfektionsmittel sind Wirksamkeitsnachweise entscheidend, in Deutschland wird dafür häufig die VAH-Liste herangezogen.

Wie prüfe ich, ob ein Zeichen echt ist?

Suchen Sie das Produkt in der öffentlichen Datenbank des Zeichengebers. Beim Blauen Engel helfen Produktname und Hersteller, beim EU Ecolabel die Registriernummer neben dem Zeichen.

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