
Ratgeber · Hygiene und Desinfektion
Praxisreinigung: Was Arzt- und Zahnarztpraxen beachten sollten
Sie erfahren, welche Rolle Hygieneplan und KRINKO-Empfehlungen spielen, wie Praxisbereiche unterschiedlich behandelt werden und wie Sie die Zusammenarbeit mit der Reinigungsfirma regeln.
Eine Praxis ist kein Büro mit Behandlungszimmer
Wer eine Arzt- oder Zahnarztpraxis reinigen lässt, sucht nicht einfach eine Firma, die Böden wischt und Papierkörbe leert. In einer Praxis treffen kranke und gesunde Menschen aufeinander, es wird untersucht, behandelt und teils invasiv gearbeitet. Die Reinigung ist hier ein Baustein des Infektionsschutzes und kein reines Thema der Optik.
Gleichzeitig ist die Praxisreinigung keine Krankenhausreinigung. Die Anforderungen sind abgestuft: Ein Wartezimmer stellt andere Ansprüche als ein Eingriffsraum, eine Hausarztpraxis andere als eine Praxis für ambulante Operationen. Wer diese Abstufung versteht, kann die Reinigung passend beauftragen – weder zu knapp noch mit unnötigem Aufwand.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick aus Sicht der Gebäudereinigung. Er ersetzt nicht die Beratung durch Hygienefachpersonal, das Gesundheitsamt oder die zuständige Kammer.
Rechtlicher Rahmen in groben Zügen
Das Infektionsschutzgesetz nennt in § 23 Absatz 3 neben Krankenhäusern unter anderem Arztpraxen, Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen. Deren Leitungen müssen sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu verhüten. Das Gesetz vermutet, dass dieser Stand eingehalten ist, wenn die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut beachtet werden.
Für die Reinigung besonders wichtig ist die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, die 2022 im Bundesgesundheitsblatt in aktualisierter Fassung erschienen ist. Sie richtet sich in erster Linie an medizinische Einrichtungen und dient vielen Praxen als Orientierung für ihren Hygieneplan.
Ob eine Praxis einen schriftlichen Hygieneplan führen muss und welche Einzelheiten gelten, hängt unter anderem von der Art der Praxis und von Regelungen der Länder ab – das Gesetz erlaubt den Landesregierungen, dafür Verordnungen zu erlassen. In der Praxis haben fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen einen Hygieneplan. Für Einzelfragen sind das Gesundheitsamt und die Kammern die richtigen Ansprechpartner.
Der Hygieneplan der Praxis ist die Arbeitsgrundlage
Für die Reinigungsfirma ist der Hygieneplan das wichtigste Dokument. Er legt fest, welche Flächen gereinigt, welche desinfizierend gereinigt und welche vom Praxispersonal selbst aufbereitet werden. Die Reinigungsfirma setzt ihren Teil um – sie schreibt den Plan nicht und ändert ihn nicht eigenmächtig.
Bevor der erste Einsatz stattfindet, sollten Praxis und Reinigungsfirma den Plan gemeinsam durchgehen. Dabei geht es um ganz praktische Fragen: Welches Mittel wird für welche Fläche verwendet, in welcher Konzentration, mit welcher Einwirkzeit? Wer stellt das Mittel – die Praxis oder die Firma? Wie wird dokumentiert?
- Abgrenzung: Welche Flächen reinigt die Firma, welche das Praxisteam?
- Mittel: Reiniger und Desinfektionsmittel mit Wirkspektrum, Konzentration und Einwirkzeit
- Reihenfolge der Räume und Wechsel der Tücher
- Umgang mit Blut, Erbrochenem oder anderen Verunreinigungen
- Entsorgung von Abfällen und spitzen Gegenständen – meist Aufgabe der Praxis
- Dokumentation und Ansprechpartner für Hygienefragen
Desinfektionsmittel werden in vielen Praxen nach der VAH-Liste ausgewählt. Entscheidend ist, dass das Wirkspektrum zum Einsatzzweck passt und die Anwendungsvorgaben des Herstellers eingehalten werden.
Bereiche einer Praxis und ihre Anforderungen
Eine bewährte Methode ist, die Praxis in Bereiche mit unterschiedlichem Anspruch einzuteilen. Die folgende Einteilung ist ein Beispiel; die verbindliche Zuordnung trifft die Praxis in ihrem Hygieneplan.
| Bereich | Typische Räume | Übliche Behandlung durch die Reinigung |
|---|---|---|
| Allgemeiner Bereich | Empfang, Wartezimmer, Flure, Büro, Personalraum | Unterhaltsreinigung, Kontaktflächen besonders beachten |
| Sanitärbereich | Patienten- und Personal-WC | tägliche Reinigung, häufig desinfizierend nach Plan |
| Untersuchungs- und Behandlungsräume | Sprechzimmer, Behandlungszimmer, Labor | Boden und patientennahe Flächen nach Hygieneplan, oft desinfizierend |
| Eingriffsräume | Räume für kleine Eingriffe, OP-Bereiche ambulant | nach strengen Vorgaben, genaue Abstimmung mit dem Praxisteam |
| Aufbereitung | Sterilgutaufbereitung, Instrumentenaufbereitung | in der Regel nur Boden und genau definierte Flächen, Rest durch Praxispersonal |
Für Zahnarztpraxen kommt hinzu, dass Behandlungseinheiten, Speibecken und Absauganlagen meist vom Praxispersonal zwischen den Patienten aufbereitet werden. Die Reinigungsfirma übernimmt hier in der Regel Boden, Wände in Spritzhöhe und Mobiliar nach Absprache. Das sollte schriftlich geklärt sein, damit keine Fläche doppelt oder gar nicht behandelt wird.
Arbeitsweise: wie desinfizierende Reinigung abläuft
In medizinischen Bereichen wird häufig nicht nur gereinigt, sondern desinfizierend gereinigt. Dabei wird ein Mittel verwendet, das Schmutz löst und zugleich Krankheitserreger reduziert. Damit das funktioniert, kommt es auf die Details an:
- Wischen statt Sprühen: Flächen werden mit getränkten Tüchern gewischt; Sprühen allein erreicht Flächen unzuverlässig und belastet die Atemluft.
- Richtige Konzentration: Zu schwach wirkt nicht, zu stark schadet Oberflächen und Haut. Dosiersysteme helfen, Fehler zu vermeiden.
- Einwirkzeit beachten: Die Fläche bleibt nach Herstellerangabe feucht beziehungsweise wird erst danach wieder genutzt.
- Frische Tücher je Raum: Ein Tuch wird nicht von Raum zu Raum getragen. Die Farbcodierung trennt Sanitär, Behandlung und allgemeine Bereiche.
- Von rein nach unrein: Erst die sensibleren Bereiche, zuletzt Sanitär und Abfall.
- Aufbereitung der Tücher und Mopps: Textilien werden nach dem Einsatz thermisch oder chemothermisch aufbereitet, nicht nur ausgespült.
Der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion und wann welche angezeigt ist, ist ein eigenes Thema; Einzelheiten finden Sie im Ratgeber Desinfektion oder Reinigung, zur Mittelauswahl im Ratgeber Desinfektionsmittel auswählen.
Personal, Schutz und Verschwiegenheit
Wer in einer Praxis reinigt, braucht mehr als handwerkliches Können. Die Reinigungskräfte müssen in den Hygieneplan eingewiesen sein, die eingesetzten Mittel kennen und wissen, wie sie sich selbst schützen. Der Arbeitgeber der Reinigungskräfte – also die Reinigungsfirma – ist für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt mit Krankheitserregern möglich ist, spielt die Biostoffverordnung eine Rolle.
Hinzu kommt die Verschwiegenheit. In Praxen liegen Patientenakten, Terminlisten und Befunde. Auch wenn die Reinigungskräfte keine Unterlagen anfassen sollen, sehen sie Bildschirme, Ablagen und Namen. Eine schriftliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit gehört deshalb in den Vertrag. Mehr dazu im Ratgeber Datenschutz bei der Büroreinigung.
Bewährt hat sich ein festes Team, das die Praxis kennt. Wechselndes Personal muss jedes Mal neu eingewiesen werden; das erhöht das Risiko, dass ein Raum falsch behandelt wird. Für Urlaub und Krankheit sollte eine Vertretung feststehen, die die Praxis vorher einmal gemeinsam mit dem Stammteam begangen hat und den Hygieneplan kennt. So bleibt der Standard auch in den Wochen erhalten, in denen das gewohnte Gesicht fehlt.
Zeitfenster und Abläufe in der Praxis
Die meisten Praxen lassen außerhalb der Sprechzeiten reinigen, also abends oder frühmorgens. Das hat Vorteile: Räume sind frei, Flächen können ausreichend einwirken und trocknen, und Patienten werden nicht gestört. In Praxen mit langen Öffnungszeiten oder mehreren Schichten kann zusätzlich eine kurze Zwischenreinigung von WCs und Wartebereich sinnvoll sein.
Klären Sie auch, was bei besonderen Ereignissen passiert. Wird zum Beispiel in einer Praxis in Neumünster eine Häufung von Magen-Darm-Infektionen festgestellt, kann der Hygieneplan vorübergehend andere Mittel oder eine höhere Häufigkeit vorsehen. Die Reinigungsfirma sollte in solchen Fällen schnell informiert werden und wissen, wie sie reagiert. Hinweise zu dieser Situation gibt der Ratgeber Norovirus-Ausbruch: Reinigung.
Typische Schwachstellen und wie Sie sie vermeiden
- Unklare Abgrenzung: Die Liege im Behandlungsraum wird weder vom Team noch von der Reinigung desinfiziert, weil jeder den anderen zuständig glaubt.
- Hygieneplan nicht bekannt: Die Reinigungskraft arbeitet mit ihren gewohnten Mitteln statt mit den im Plan festgelegten.
- Falsche Konzentration: Desinfektionsmittel werden „nach Gefühl“ angesetzt.
- Einwirkzeit nicht beachtet: Flächen werden sofort trocken gerieben.
- Tücher werden mehrfach verwendet: Ein Tuch für mehrere Räume hebelt die desinfizierende Wirkung aus.
- Keine Dokumentation: Bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt lässt sich nicht nachweisen, was wann gemacht wurde.
Viele dieser Punkte lassen sich mit einer einfachen Reinigungs- und Desinfektionsliste je Raum lösen, die an der Innenseite eines Schranks hängt und bei der jede Reinigung abgezeichnet wird. Für die Qualitätssicherung über die Zeit hilft ein regelmäßiger gemeinsamer Rundgang, siehe Qualitätskontrolle in der Reinigung.
Was in den Vertrag gehört
Ein Reinigungsvertrag für eine Praxis sollte mehr enthalten als Flächen und Termine. Wichtig sind der Bezug auf den Hygieneplan der Praxis, die Abgrenzung der Zuständigkeiten, die Regelung zu Mitteln und Dokumentation, die Verschwiegenheit sowie ein fester Ansprechpartner auf beiden Seiten. Hinweise zum Aufbau gibt der Ratgeber Inhalte eines Reinigungsvertrags; für Therapiepraxen mit eigenen Anforderungen der Ratgeber Therapiepraxis reinigen.
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Häufige Fragen — kurz beantwortet
Braucht jede Arztpraxis einen Hygieneplan?
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Praxisleitungen, die nötigen Maßnahmen zur Infektionsverhütung zu treffen; die Einzelheiten zu Hygieneplänen regeln unter anderem Landesverordnungen. In der Praxis führen fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen einen Hygieneplan. Verbindliche Auskunft geben Gesundheitsamt und Kammer.
Was ist die KRINKO?
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut veröffentlicht Empfehlungen zur Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Werden diese beachtet, vermutet das Infektionsschutzgesetz, dass der Stand der medizinischen Wissenschaft eingehalten ist.
Desinfiziert die Reinigungsfirma auch Instrumente?
Nein, die Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten ist in aller Regel Aufgabe des Praxispersonals. Die Reinigungsfirma übernimmt Böden und die im Hygieneplan festgelegten Flächen.
Wann sollte eine Praxis gereinigt werden?
Meist außerhalb der Sprechzeiten, damit Räume frei sind und Mittel ausreichend einwirken können. Bei langen Öffnungszeiten kann eine zusätzliche Zwischenreinigung von WCs und Wartebereich sinnvoll sein.
Wer stellt die Desinfektionsmittel?
Das wird im Vertrag geregelt. Wichtig ist, dass das verwendete Mittel dem Hygieneplan der Praxis entspricht und korrekt dosiert wird.
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