Ratgeber · Pflichten und Arbeitsschutz

Räum- und Streupflicht in Neumünster: was die Satzung verlangt

Sie wissen danach, welche Breiten, Zeiten und Streumittel die Neumünsteraner Straßenreinigungssatzung vorgibt und wie Sie den Winterdienst für Ihr Grundstück organisieren.

8 Min. LesezeitStand: 8. Oktober 2026Redaktion Staffclean

Die Grundlage: Straßenreinigungssatzung vom 18.06.2026

In Neumünster gilt seit dem 1. Juli 2026 eine neue Straßenreinigungssatzung. Sie datiert vom 18. Juni 2026 und ersetzt die Satzung vom 18. Dezember 2024. Den Wortlaut veröffentlicht die Stadt in ihrer Ortsrechtssammlung unter der Nummer 7.5 auf neumuenster.de.

Die Satzung regelt zwei Dinge: die Säuberung der Straßen über das Jahr und den Winterdienst, also Schnee räumen und bei Glätte streuen. Grundsätzlich ist die Stadt reinigungspflichtig. Für die Straßen, die in Anlage 2 der Satzung aufgeführt sind, überträgt sie die Pflichten aber auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke – in dem Umfang, den die für die Straße festgelegte Reinigungskategorie aus Anlage 1 vorsieht.

Wir fassen hier die Regeln für den Winterdienst zusammen. Maßgeblich bleibt der veröffentlichte Wortlaut; bei Zweifeln zu Ihrer Straße gibt die Stadt Auskunft.

Wer in Neumünster räumen und streuen muss

Verpflichtet sind nach § 6 der Satzung die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke, und zwar in der Frontlänge ihres Grundstücks. Anstelle des Eigentümers trifft die Pflicht

  • die Erbbauberechtigten,
  • Nießbraucher, wenn sie unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück haben,
  • dinglich Wohnberechtigte, wenn ihnen das Wohngebäude zur alleinigen Benutzung überlassen ist.

Mehrere Pflichtige haften als Gesamtschuldner. Als anliegend gelten auch Grundstücke, die durch Gräben, Böschungen, Mauern oder Grünstreifen von Gehweg oder Fahrbahn getrennt sind – gleich, ob sie mit der Vorder-, Hinter- oder Seitenfront an der Straße liegen.

Welche Teile der Straße Sie im Winter übernehmen, ergibt sich aus der Kategorie Ihrer Straße. Je nach Kategorie bleiben zum Beispiel kombinierte Geh- und Radwege oder Gehwege, auf denen Radfahren freigegeben ist, beim städtischen Winterdienst. Schauen Sie deshalb in Anlage 2 nach, welche Kategorie für Ihre Straße gilt, und dann in Anlage 1, was das für Sie bedeutet.

Breiten, Überwege und Haltestellen

§ 5 der Satzung beschreibt Art und Umfang der Schneeräumungs- und Streupflicht. Die wichtigsten Maße im Überblick:

FlächeVorgabe der Satzung
Geh- und RadwegeSchnee- und eisfrei halten und bei Glätte streuen, soweit möglich mindestens 1,20 m breit
Gehweg an FußgängerüberwegenBis an die Fahrbahnkante frei von Schnee und Glätte halten
Überwege an Kreuzungen und Einmündungen mit QuerungsbedarfFrei halten, eine Breite von 1 m reicht aus
ZebrastreifenGleiche Pflicht wie bei Überwegen an Kreuzungen
HaltestellenBis zur Bordsteinkante räumen, damit Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können
Straßen ohne abgegrenzten GehwegBeidseitig einen für Fußgänger ausreichenden Streifen am Fahrbahnrand räumen

Die 1,20 m sind ein Mindestmaß „soweit möglich“. Wo viele Menschen unterwegs sind, etwa vor Geschäften oder Praxen in der Innenstadt, kann mehr nötig sein, damit Fußgänger sicher aneinander vorbeikommen.

Uhrzeiten: wann geräumt sein muss

Die Satzung unterscheidet zwischen Werktagen und Sonn- und Feiertagen. Innerhalb der Zeitfenster ist unverzüglich zu handeln: Schnee wird nach dem Ende des Schneefalls geräumt, Glatteis nach seinem Entstehen abgestreut.

SituationWerktagsSonn- und feiertags
Zeitfenster für den Winterdienst8 bis 20 Uhr9 bis 20 Uhr
Schnee oder Glätte innerhalb des ZeitfenstersUnverzüglich nach Schneefallende bzw. EntstehenUnverzüglich nach Schneefallende bzw. Entstehen
Schnee oder Glätte nach 20 UhrBis 8 Uhr des FolgetagsBis 9 Uhr des Folgetags

Bei lang anhaltendem Schneefall verlangt die Satzung, dass der Schnee auf Gehwegen so rechtzeitig geräumt wird, dass Fußgänger sie bei gebotener Vorsicht möglichst gefahrlos nutzen können. Man darf also nicht einfach einen ganzen Schneetag abwarten.

Für Gewerbeobjekte lohnt ein Blick über die Satzung hinaus: Öffnet ein Betrieb vor 8 Uhr, kommen Beschäftigte, Kunden oder Lieferanten früher. Für die Zugänge auf dem eigenen Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht – mehr dazu im Ratgeber Winterdienst: Wer ist zuständig?.

Streumittel: Salzverbot auf vielen Gehwegen

Ein Punkt, der in Neumünster oft übersehen wird: Nach § 5 Abs. 7 ist Salz oder ein anderes auftauendes Mittel beim Streuen auf Gehwegen mit Baum- oder Buschbestand sowie auf gepflasterten Gehwegen grundsätzlich verboten. Da viele Gehwege in der Stadt gepflastert sind, betrifft das einen großen Teil der Flächen.

Erlaubt ist Salz dort nur in zwei Fällen:

  • in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel keine hinreichende Streuwirkung erzielen,
  • an gefährlichen Stellen von Gehwegen, etwa Treppen, Rampen, Brücken, Auf- und Abgängen sowie starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Im Normalfall heißt das: abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand verwenden. Sie wirken sofort, müssen aber nach Tauwetter wieder aufgenommen werden. Vor- und Nachteile beschreibt der Ratgeber Streusalz oder Splitt?; den Begriff erklärt das Glossar unter abstumpfende Streumittel.

Wohin mit dem Schnee?

Auch das Ablegen des Schnees ist geregelt. Schnee und Eis gehören auf das an die Fahrbahn grenzende Drittel des Gehwegs oder auf den Seitenstreifen; wo das nicht geht, an den Fahrbahnrand. Gibt es keine angrenzende Fahrbahn, wird der Schnee auf dem Teil des Gehwegs abgelegt, der an das eigene Grundstück grenzt.

  • Fahr- und Fußgängerverkehr dürfen nicht gefährdet werden.
  • Rinnsteine, Einläufe der Entwässerung und Hydranten bleiben frei.
  • Schnee von den eigenen Grundstücken darf nicht auf der Straße abgelagert werden.

Gerade freie Einläufe werden bei Tauwetter wichtig: Liegt der Schneewall darauf, steht das Wasser auf dem Gehweg und friert über Nacht wieder.

Selbst räumen oder beauftragen – und was bei Verstößen droht

Wer seine Pflicht nicht persönlich erfüllen kann, muss nach § 6 Abs. 3 eine geeignete Person beauftragen. Daneben eröffnet die Satzung einen förmlichen Weg: Auf Antrag kann ein Dritter die Reinigungspflicht durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt mit deren Zustimmung übernehmen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur wirksam, solange ein ausreichender Haftpflichtschutz des Dritten nachgewiesen ist.

Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten in Neumünster empfiehlt sich ein Plan je Haus: Kategorie der Straße, Frontlänge, Flächen auf dem Grundstück, Prioritäten und Zuständigkeit. Hinweise zur vertraglichen Gestaltung gibt der Ratgeber Winterdienstvertrag und Protokoll.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung nach § 5 nicht nachkommt, handelt nach § 8 der Satzung ordnungswidrig; die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig davon drohen bei einem Sturz zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten.

Ein Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage und verwendetem Streumittel hilft im Streitfall, die Erfüllung der Pflicht nachzuweisen. Wie ein solches Protokoll aussieht, erklärt das Glossar unter Winterdienstprotokoll.

Praxisbeispiele aus dem Stadtgebiet

Drei typische Konstellationen zeigen, wie die Regeln im Alltag wirken. Die Beispiele sind verallgemeinert und ersetzen nicht die Prüfung der eigenen Straße.

ObjektBesonderheitWas daraus folgt
Mehrfamilienhaus mit Baumreihe am GehwegGepflasterter Gehweg mit BäumenAbstumpfendes Streugut verwenden, Salz nur bei Eisregen oder an Treppen und Rampen
Eckgrundstück an einer KreuzungZwei Frontlängen und ein ÜberwegBeide Gehwege räumen und den Überweg 1 m breit freihalten
Ladenzeile mit Haltestelle davorFahrgäste steigen direkt am Gehweg einBis zur Bordsteinkante räumen, damit Ein- und Ausstieg sicher sind
Gewerbehof mit FrühschichtBeschäftigte kommen vor 8 UhrZugänge auf dem Grundstück nach Verkehrssicherungspflicht früher räumen

Gerade bei Eckgrundstücken und Haltestellen unterschätzen viele die Fläche. Ein kurzer Rundgang im Herbst mit Maßband und Skizze schafft hier Klarheit und erleichtert die Absprache mit Mietern oder einem Dienstleister. Wer mehrere Objekte betreut, sollte die Skizzen zentral ablegen, damit auch Vertretungen im Krankheitsfall wissen, welche Flächen dazugehören.

Kurz-Checkliste für Neumünster

  • Kategorie der Straße in Anlage 2 der Satzung nachsehen.
  • Pflichtflächen in der Frontlänge bestimmen, Mindestbreite 1,20 m soweit möglich.
  • Überwege, Zebrastreifen und Haltestellen vor dem Grundstück einbeziehen.
  • Zeiten 8 bis 20 Uhr werktags und 9 bis 20 Uhr sonn- und feiertags einplanen.
  • Abstumpfendes Streugut vorrätig halten, Salz nur in den Ausnahmefällen.
  • Ablageflächen für Schnee festlegen, Einläufe und Hydranten frei lassen.
  • Zuständigkeit schriftlich regeln und jeden Einsatz dokumentieren.

Staffclean sitzt in Neumünster und übernimmt den Winterdienst für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte in der Stadt und der Umgebung. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie über die Angebotsanfrage; mehr zu unserer Arbeit vor Ort unter Gebäudereinigung in Neumünster. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen — kurz beantwortet

Wie breit muss ich in Neumünster den Gehweg räumen?

Soweit möglich mindestens 1,20 m. Überwege an Kreuzungen und Einmündungen mit Querungsbedarf müssen 1 m breit frei sein, an Haltestellen wird bis zur Bordsteinkante geräumt.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Werktags gilt das Zeitfenster von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Schnee oder Glätte, die nach 20 Uhr entstehen, müssen bis 8 Uhr bzw. 9 Uhr des Folgetags beseitigt sein.

Darf ich in Neumünster Streusalz verwenden?

Auf gepflasterten Gehwegen und auf Gehwegen mit Baum- oder Buschbestand grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten bei Eisregen und ähnlichen Lagen, in denen abstumpfende Mittel nicht ausreichen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefällen.

Muss ich auch den Radweg räumen?

Das hängt von der Reinigungskategorie Ihrer Straße ab. Bei manchen Kategorien bleiben kombinierte Geh- und Radwege beim städtischen Winterdienst. Maßgeblich sind Anlage 1 und Anlage 2 der Satzung.

Kann eine Firma die Pflicht ganz übernehmen?

Die Satzung erlaubt, dass ein Dritter die Pflicht mit Zustimmung der Stadt durch schriftliche Erklärung übernimmt, solange ausreichender Haftpflichtschutz nachgewiesen ist. Ohne diesen förmlichen Weg beauftragen Sie die Firma lediglich mit der Durchführung.

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