
Ratgeber · Wohnen, Hausverwaltung und Entrümpelung
Treppenhausreinigung: was dazugehört und wie oft gereinigt wird
Sie wissen danach, welche Leistungen in eine Treppenhausreinigung gehören, welche Intervalle sich bewährt haben und wie Sie den Umfang eindeutig vereinbaren.
Das Treppenhaus als Visitenkarte des Hauses
Das Treppenhaus ist der Raum, den alle Bewohner und Besucher täglich nutzen. Hier zeigt sich, ob ein Haus gepflegt wird. Ein verschmutzter Eingang, klebrige Handläufe oder staubige Fensterbänke prägen den Eindruck mehr als jede frisch gestrichene Fassade. Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter ist eine verlässliche Treppenhausreinigung deshalb ein fester Bestandteil der Objektpflege.
Gleichzeitig ist das Treppenhaus ein Verkehrsweg. Nasse Stufen, liegen gebliebenes Laub oder Splitt im Eingang können zu Stürzen führen. Wer das Haus bewirtschaftet, trägt eine Verkehrssicherungspflicht für diese Flächen; Grundlagen dazu erklärt der Glossarbeitrag zur Verkehrssicherungspflicht.
Ob ein Mehrfamilienhaus in Kiel-Gaarden, eine Wohnanlage in Norderstedt oder ein Altbau in Hamburg-Eimsbüttel: Der Leistungsumfang sieht auf den ersten Blick ähnlich aus, unterscheidet sich im Detail aber stark. Deshalb lohnt es sich, ihn genau festzulegen.
Die Leistungen im Überblick
Eine Treppenhausreinigung besteht aus wiederkehrenden Grundleistungen und aus Leistungen, die in längeren Abständen anfallen. Die folgende Übersicht zeigt, was üblicherweise dazugehört. Welche Punkte tatsächlich vereinbart werden, hängt vom Haus und vom Vertrag ab.
| Bauteil | Leistung | Häufiges Intervall |
|---|---|---|
| Stufen und Podeste | kehren oder saugen, feucht wischen | wöchentlich |
| Handläufe und Geländer | feucht abwischen | wöchentlich |
| Eingangsbereich und Windfang | kehren, wischen, Matte ausschütteln oder saugen | wöchentlich, bei Bedarf öfter |
| Hauseingangstür | Griffe und Glasflächen von Fingerspuren befreien | wöchentlich |
| Briefkastenanlage und Klingeltableau | abwischen | wöchentlich bis monatlich |
| Fensterbänke und Heizkörper | entstauben, feucht abwischen | monatlich |
| Treppenhausfenster | beidseitig reinigen, soweit erreichbar | mehrmals im Jahr |
| Wohnungstüren und Sockelleisten | abwischen | monatlich bis vierteljährlich |
| Lampen, Schalter, Spinnweben | entstauben | monatlich bis vierteljährlich |
| Keller- und Bodengänge | kehren, feucht wischen | monatlich |
Der Fahrkorb eines Aufzugs wird häufig zusammen mit dem Treppenhaus gereinigt. Was dabei zu beachten ist, beschreibt der Ratgeber Aufzug reinigen.
Stufen und Podeste: Belag bestimmt die Methode
Treppen bestehen aus sehr unterschiedlichen Materialien: Naturstein, Terrazzo, Kunststein, Holz, Linoleum, PVC, Fliesen oder Teppich. Jeder Belag verlangt eine eigene Behandlung. Naturstein wie Marmor reagiert empfindlich auf saure Reiniger, Holz verträgt keine stehende Nässe, Teppichstufen werden gesaugt statt gewischt.
Die Grundregel lautet: erst trocken, dann feucht. Loser Schmutz wird gekehrt oder gesaugt, danach werden die Stufen nebelfeucht gewischt. So entstehen keine Schlieren und keine Schmutzränder an den Stufenkanten. Gewischt wird von oben nach unten, damit nichts auf bereits gereinigte Flächen zurückläuft.
Wichtig für die Sicherheit: Nasse Stufen müssen so feucht wie nötig und so trocken wie möglich gereinigt werden. Bei viel Verkehr wird stufenweise oder halbseitig gearbeitet, damit Bewohner einen trockenen Weg haben. Mit Pflegemitteln wird sparsam umgegangen, denn Rückstände können die Rutschhemmung verschlechtern. Hinweise zu Steinbelägen im Eingang finden Sie im Ratgeber Naturstein im Eingang pflegen.
Geländer, Handläufe, Türen: die Kontaktflächen
Handläufe, Türgriffe, Klingeltaster und Lichtschalter werden von allen Bewohnern angefasst. Hier sammeln sich Fett und Fingerspuren, im Winter auch Keime aus der Erkältungszeit. Diese Flächen sollten bei jeder Reinigung feucht abgewischt werden, nicht nur bei Sichtverschmutzung.
Gusseiserne oder verzierte Geländer in Altbauten brauchen mehr Zeit, weil Staub in Ornamenten und Streben sitzt. Holzhandläufe werden mit einem milden Mittel feucht abgewischt und nicht durchnässt. Bei Edelstahl helfen geeignete Pflegemittel gegen Fingerabdrücke.
Die Hauseingangstür ist oft der am stärksten verschmutzte Punkt: Glas mit Handabdrücken, Griffe, Türrahmen, dazu der Bereich vor der Tür. Viele Verträge regeln deshalb ausdrücklich, ob der Außenbereich bis zur Grundstücksgrenze oder nur das Podest vor der Tür mitgereinigt wird.
Fenster, Keller, Dachboden: oft vergessen
Treppenhausfenster werden in vielen Häusern nur von innen gereinigt, weil sie von außen schwer erreichbar sind. Ob eine Außenreinigung möglich ist, hängt von Öffnungsart und Höhe ab. Lassen sich Fenster nicht sicher öffnen oder erreichen, wird die Außenseite im Rahmen einer gesonderten Glasreinigung geplant.
Keller- und Bodengänge, Fahrradkeller, Trockenräume und Waschküchen gehören zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen. Sie werden seltener genutzt, aber ebenfalls verschmutzt. Hier sollte klar geregelt sein, ob sie zum Umfang gehören und wie oft sie gereinigt werden.
Abgestellte Gegenstände sind ein Dauerthema: Fahrräder, Kinderwagen, Schuhe, Kartons. Die Reinigungskräfte reinigen um diese Dinge herum, räumen sie aber nicht weg. Wie man mit solchen Situationen umgeht, gehört in die Hausordnung und ist Aufgabe der Verwaltung.
Intervalle: wie oft ist sinnvoll?
Das passende Intervall hängt von der Anzahl der Wohnungen, der Nutzung, der Lage und dem Belag ab. Ein kleines Haus mit sechs Parteien braucht eine andere Frequenz als eine Wohnanlage mit vierzig Einheiten und Gewerbe im Erdgeschoss.
- Wöchentlich: der übliche Grundrhythmus für Stufen, Podeste, Handläufe und Eingang in den meisten Mehrfamilienhäusern.
- Zweimal pro Woche: sinnvoll bei vielen Parteien, Arztpraxen oder Läden im Haus, oder wenn der Eingang direkt an der Straße liegt.
- Vierzehntägig: bei kleinen Häusern mit wenig Verkehr möglich, dann oft mit einer Zwischenreinigung des Eingangs.
- Monatlich und vierteljährlich: Fensterbänke, Heizkörper, Türen, Lampen, Keller.
- Saisonal: Fensterreinigung, Grundreinigung der Böden, Reinigung nach dem Winter.
Im Herbst und Winter steigt der Schmutzeintrag durch Laub, Nässe und Streugut deutlich. Eine gute Matte im Eingang und gegebenenfalls zusätzliche Reinigungen des Eingangsbereichs helfen, den Rest des Hauses sauber zu halten. Allgemeine Hinweise zu Rhythmen finden Sie im Ratgeber Reinigungsintervalle festlegen.
Leistungsverzeichnis und Nachweis
Ein knappes, aber eindeutiges Leistungsverzeichnis spart später viele Diskussionen. Es sollte für jedes Bauteil festhalten, was gemacht wird und wie oft. Ergänzend hat sich ein Reinigungsnachweis im Treppenhaus bewährt: Ein Aushang oder Plan, auf dem die Reinigungskraft Datum und erledigte Arbeiten vermerkt. So sehen Bewohner und Verwaltung, wann zuletzt gereinigt wurde.
- Objektadresse, Anzahl der Etagen und Treppenaufgänge.
- Bodenbeläge je Bereich (Treppe, Eingang, Keller).
- Leistungen je Bauteil mit Intervall.
- Regelung zu Fenstern innen und außen.
- Regelung zu Außenbereichen, Müllplatz und Gehweg.
- Wochentag oder Zeitfenster der Reinigung.
- Ansprechpartner bei Mängeln und Weg für Rückmeldungen der Bewohner.
Wird das Treppenhaus über die Nebenkosten abgerechnet, hilft eine saubere Aufstellung der Leistungen auch bei der Abrechnung. Was dabei zu beachten ist, beschreibt der Ratgeber zur Treppenhausreinigung als Betriebskosten.
Wechsel der Firma und Start im Haus
Beginnt eine neue Firma mit der Treppenhausreinigung, lohnt eine kurze Startphase. Bei der ersten Begehung werden Beläge, Wasserstelle, Abstellraum für Geräte und Schlüssel geklärt. Gerade in Altbauten fehlt oft ein Ausguss im Keller; dann muss vereinbart werden, wo Wasser geholt und entsorgt wird.
Häufig ist der Zustand zu Beginn schlechter als im laufenden Betrieb erreichbar: Kalkränder, alte Pflegeschichten, verschmutzte Fugen. Hier hilft eine einmalige Grundreinigung vor dem Start der regelmäßigen Reinigung. Danach kann die laufende Pflege den Zustand halten, statt ihn mühsam aufzuholen.
Für die Bewohner ist ein Aushang mit dem Reinigungstag und einer Kontaktmöglichkeit hilfreich. So wissen alle, wann die Stufen nass sein können und an wen sie sich wenden.
Hausordnung oder Fachfirma?
In manchen Häusern reinigen die Bewohner das Treppenhaus selbst im Wechsel. Das funktioniert, solange alle mitmachen. In der Praxis entstehen jedoch oft Unterschiede in Gründlichkeit und Häufigkeit, und Konflikte landen bei der Verwaltung. Eine Fachfirma reinigt nach einem festen Plan und nach einheitlichem Standard. Die Vor- und Nachteile beider Wege beleuchtet der Ratgeber Treppenhaus: Hausordnung oder Firma.
Bei größeren Wohnanlagen kommen weitere Leistungen hinzu, etwa Außenanlagen, Müllplätze oder der Winterdienst. Wie man diese Leistungen bündelt, beschreibt der Ratgeber zur Reinigung von Wohnanlagen; einen kurzen Überblick bietet der Glossarbeitrag zur Treppenhausreinigung.
Typische Fehler und gute Lösungen
- Zu nass gewischt: Wasser läuft über Stufenkanten, Holz quillt, Stein bekommt Ränder. Besser: nebelfeucht arbeiten.
- Falscher Reiniger auf Naturstein: Saure Mittel greifen kalkhaltige Steine an. Besser: Belag kennen und Mittel abstimmen.
- Unklarer Umfang: Keller, Fenster oder Außenbereich sind nicht geregelt. Besser: Leistungsverzeichnis mit Bauteilen.
- Keine Rückmeldung: Bewohner beschweren sich bei der Verwaltung, die Firma erfährt es zu spät. Besser: fester Ansprechpartner und kurzer Meldeweg.
- Winter nicht berücksichtigt: Splitt und Salz werden ins Haus getragen. Besser: Matten, zusätzliche Eingangsreinigung und ein abgestimmter Winterdienst.
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Häufige Fragen — kurz beantwortet
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Üblich sind das Kehren oder Saugen und feuchte Wischen von Stufen und Podesten, das Abwischen von Handläufen, Geländern und Türen sowie die Reinigung des Eingangsbereichs. Fensterbänke, Heizkörper, Keller und Fenster kommen in längeren Abständen hinzu. Der genaue Umfang wird im Vertrag festgelegt.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In den meisten Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich. Bei vielen Parteien oder Gewerbe im Haus kann eine zweite Reinigung pro Woche sinnvoll sein. Kleine Häuser mit wenig Verkehr kommen manchmal mit einem vierzehntägigen Rhythmus aus.
Werden die Treppenhausfenster auch außen gereinigt?
Das hängt davon ab, ob die Fenster sicher geöffnet und erreicht werden können. Häufig wird innen im Rahmen der Treppenhausreinigung gereinigt, außen im Rahmen einer gesonderten Glasreinigung. Das sollte ausdrücklich im Vertrag stehen.
Räumt die Reinigungskraft abgestellte Gegenstände weg?
Nein, in der Regel wird um abgestellte Gegenstände herum gereinigt. Der Umgang mit Fahrrädern, Schuhen oder Kartons im Treppenhaus ist Sache der Hausordnung und der Verwaltung.
Woran erkennen Bewohner, dass gereinigt wurde?
Bewährt hat sich ein Reinigungsnachweis im Treppenhaus, auf dem Datum und erledigte Arbeiten eingetragen werden. Zusätzlich hilft ein fester Ansprechpartner, an den Hinweise weitergegeben werden können.
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