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Sommerferien nutzen: Grundreinigung in Schulen und Kitas planen

Sie wissen danach, welche Arbeiten in die Ferien gehören, wie man sie mit Hausmeister, Handwerkern und Kita-Schließzeit abstimmt und was vor Schulbeginn geprüft werden sollte.

4 Min. LesezeitStand: 8. Oktober 2026Redaktion Staffclean

Ein Zeitfenster, das jedes Jahr zu kurz ist

Während des Schuljahres sind Klassenräume, Flure und Sanitärbereiche täglich in Benutzung. Die Unterhaltsreinigung hält sie sauber, kommt aber nicht an alles heran: Tische und Stühle bleiben stehen, Böden werden nur gewischt, Pflegefilme nutzen sich ab. Erst wenn das Gebäude leer ist, lässt sich gründlich arbeiten. In Schleswig-Holstein und Hamburg sind die Sommerferien dafür das größte zusammenhängende Fenster. Kitas haben meist kürzere Schließzeiten, die der Träger festlegt.

Das Fenster ist trotzdem eng. Handwerker nutzen dieselben Wochen für Renovierungen, die IT baut Technik um, und Hausmeister haben Urlaub. Wer die Grundreinigung erst im Juni plant, bekommt sie oft nur noch in Teilen unter. Gute Planung beginnt im Frühjahr.

Was in die Ferien gehört

BereichTypische Arbeiten in den Ferien
Klassen- und GruppenräumeMöbel ausräumen oder umstellen, Boden grundreinigen, je nach Belag neu einpflegen, Heizkörper, Fensterbänke, Schränke außen
Flure und TreppenGrundreinigung der Beläge, Kanten und Ecken, Handläufe, Türen und Zargen
SanitärräumeFliesen und Fugen gründlich reinigen, Urinsteinablagerungen entfernen, Trennwände, Spender und Armaturen
Sporthalle und UmkleidenHallenboden nach Herstellervorgaben, Duschen, Bänke, Spinde
Mensa und KücheOberflächen, Geräte außen, Böden; Küchentechnik nach Absprache mit dem Betreiber
GlasFenster innen und außen, Glastüren, Oberlichter, soweit sicher erreichbar

Für die Abgrenzung zwischen laufender und gründlicher Reinigung hilft der Ratgeber Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung. Was die Schulreinigung im Alltag grundsätzlich leisten muss, steht unter Schulreinigung: Anforderungen; für Kitas unter Kitareinigung und Hygieneplan.

Die Reihenfolge mit anderen Gewerken

Die Grundreinigung gehört ans Ende der Bauarbeiten, nicht an den Anfang. Wird zuerst der Boden eingepflegt und danach gestrichen oder gebohrt, ist die Arbeit verloren. Ein einfacher Bauzeitenplan, den Schulträger, Hausmeister und Reinigung gemeinsam kennen, verhindert das.

  • Ferienbeginn: Räume leeren, Abfall und Sperrgut abholen lassen.
  • Erste Ferienwochen: Malerarbeiten, Reparaturen, Technikumbau.
  • Danach: Grundreinigung der Böden, Einpflege und ausreichend Trocknungszeit.
  • Zum Schluss: Möbel zurückstellen, Sichtkontrolle, Fenster und Feinarbeiten.
  • Letzte Tage vor Schulbeginn: gemeinsame Abnahme und Puffer für Nacharbeiten.

Frisch eingepflegte Böden brauchen Zeit, bevor schwere Möbel darauf gestellt werden. Wie lange, hängt vom Produkt und vom Raumklima ab und steht in den Angaben des Herstellers. Das gehört in den Zeitplan, nicht in die Hoffnung. Grundlagen erklärt das Glossar unter Einpflege.

Besonderheiten in Kitas

Kitas haben eigene Anforderungen. Nach § 36 Infektionsschutzgesetz legen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen in Hygieneplänen ihre Verfahren zur Infektionshygiene fest. Die Grundreinigung in der Schließzeit sollte zu diesem Hygieneplan passen und mit der Leitung abgestimmt sein, etwa bei Spielzeug, Matratzen, Wickelbereichen oder Küchen.

Weil kleine Kinder viel auf dem Boden spielen und Gegenstände in den Mund nehmen, ist gründliches Nachspülen nach dem Einsatz von Reinigungschemie besonders wichtig. Welche Mittel eingesetzt werden, sollte mit dem Träger abgesprochen und dokumentiert sein. Für Flächen mit erhöhtem Hygienebedarf bietet sich die Hygienereinigung an.

Ausschreibung und Abnahme

Öffentliche Träger vergeben Ferienreinigungen oft gemeinsam mit der Unterhaltsreinigung oder als eigenes Los. Hilfreich ist, wenn das Leistungsverzeichnis Räume, Beläge und gewünschtes Ergebnis klar beschreibt und der Ausführungszeitraum feststeht. Für die Schulreinigung gibt es mit DIN 77400 eine eigene Norm zu Anforderungen an die Reinigung von Schulgebäuden, auf die sich Ausschreibungen beziehen können.

Die Abnahme sollte vor dem ersten Schultag stattfinden, mit genug Abstand für Nacharbeiten. Ein kurzer Rundgang mit Liste je Raum reicht meist aus. Mängel werden notiert, mit Frist behoben und noch einmal kontrolliert. Für den Start ins Schuljahr siehe auch Schulstart mit sauberen Klassenräumen.

Checkliste für Schulträger und Kita-Leitungen

  • Ferien- bzw. Schließzeit und Bauarbeiten bis spätestens Frühjahr abstimmen.
  • Räume und Beläge erfassen, Herstellerangaben zu Bodenbelägen bereithalten.
  • Schlüssel, Alarmanlage und Ansprechpartner für die Ferien klären.
  • Lagerfläche für ausgeräumte Möbel festlegen.
  • Wasser, Strom und Entsorgung während der Ferien sicherstellen.
  • Abnahmetermin mit Puffer vor Schulbeginn einplanen.

Staffclean übernimmt Grundreinigungen in Schulen und Kitas in Schleswig-Holstein und Hamburg als Grund- und Sonderreinigung. Für eine Abstimmung zum Ferienzeitraum nutzen Sie die Angebotsanfrage.

Häufige Fragen — kurz beantwortet

Wann sollten Schulen die Grundreinigung in den Sommerferien planen?

Am besten im Frühjahr. In den Ferien arbeiten oft auch Handwerker und Technik im Gebäude, und die Reinigung muss am Ende dieser Arbeiten liegen. Wer spät plant, bekommt das Zeitfenster häufig nur noch teilweise.

Warum kommt die Grundreinigung nach den Renovierungsarbeiten?

Malerarbeiten, Bohren und Umbauten erzeugen Staub und Schmutz. Wird der Boden vorher grundgereinigt und eingepflegt, ist die Arbeit danach verloren. Deshalb gehört die Reinigung an das Ende des Bauzeitenplans.

Was ist in Kitas bei der Grundreinigung zu beachten?

Die Arbeiten sollten zum Hygieneplan der Einrichtung passen und mit der Leitung abgestimmt sein. Eingesetzte Mittel werden dokumentiert, und Flächen, mit denen Kinder in Kontakt kommen, werden gründlich nachgespült.

Gibt es eine Norm für die Reinigung von Schulen?

Ja, die DIN 77400 befasst sich mit Anforderungen an die Reinigung von Schulgebäuden. Ausschreibungen können sich darauf beziehen. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, ergibt sich aus dem Normtext und dem jeweiligen Vertrag.

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