
Glossar
Biostoffverordnung
Was die Biostoffverordnung regelt, wann Reinigungskräfte unter sie fallen und welche Schutzmaßnahmen in der Praxis daraus folgen.
Definition
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist eine Arbeitsschutzverordnung des Bundes. Sie regelt, wie Arbeitgeber Beschäftigte bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen schützen müssen. Biostoffe sind nach § 2 der Verordnung unter anderem Mikroorganismen, die Menschen durch eine Infektion, durch giftige Stoffwechselprodukte oder durch eine sensibilisierende, also allergieauslösende Wirkung gefährden können.
Zu den Tätigkeiten im Sinne der Verordnung zählt nicht nur der Umgang mit Bakterien im Labor. Erfasst ist auch das Arbeiten mit Gegenständen und Materialien, bei dem Biostoffe freigesetzt werden können. Genau deshalb ist die Verordnung für die Gebäudereinigung relevant.
Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten
Die Verordnung unterscheidet gezielte von nicht gezielten Tätigkeiten. Gezielt arbeitet, wer einen bestimmten Erreger bewusst handhabt, etwa in der Forschung. Reinigungskräfte arbeiten dagegen fast immer nicht gezielt: Sie wollen Schmutz entfernen, kommen dabei aber mit Keimen in Berührung, deren Art und Menge vorher nicht genau bekannt ist.
| Situation | Möglicher Kontakt | Typische Schutzmaßnahme |
|---|---|---|
| Sanitärreinigung im Büro | Fäkalkeime auf WC und Armaturen | Handschuhe, getrennte Tücher, Hautschutz |
| Praxis oder Pflegeheim | Körperflüssigkeiten, Krankheitserreger | Hygieneplan, desinfizierende Reinigung, Schutzkittel |
| Entrümpelung einer verwahrlosten Wohnung | Schimmel, Tierkot, verdorbene Lebensmittel | Atemschutz nach Beurteilung, Schutzanzug, Lüften |
| Taubenkot im Treppenhaus oder auf dem Dachboden | Staub mit Keimen und Allergenen | Befeuchten statt trocken kehren, Atemschutz |
Was daraus für die Praxis folgt
Kern der Verordnung ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber der Reinigungskräfte ermittelt, wo Biostoffe auftreten können, wie hoch die Gefährdung ist und welche Maßnahmen nötig sind. Dazu gehören technische Lösungen wie geeignete Geräte, organisatorische Regeln wie die Farbcodierung von Tüchern und persönliche Schutzausrüstung. Beschäftigte werden mündlich und anhand einer Betriebsanweisung unterwiesen.
- Gefährdungsbeurteilung je Objektart, nicht nur einmal für den ganzen Betrieb
- Persönliche Schutzausrüstung passend zur Tätigkeit bereitstellen
- Hautschutz und Handhygiene im Hautschutzplan festhalten
- Unterweisung vor dem ersten Einsatz und danach regelmäßig
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach den einschlägigen Vorgaben anbieten
Ein Beispiel aus Kiel: Vor der Räumung einer lange leerstehenden Wohnung mit starkem Schimmelbefall wird zuerst beurteilt, ob die Arbeit mit normaler Schutzausrüstung zu leisten ist oder ob eine Fachfirma für Schimmelsanierung hinzugezogen werden muss.
Abgrenzung und Rolle des Auftraggebers
Die Biostoffverordnung schützt Beschäftigte. Für die Hygiene von Patienten, Kindern oder Bewohnern gelten andere Regeln, etwa der Hygieneplan nach dem Infektionsschutzgesetz. Chemische Gefahren durch Reinigungsmittel behandelt die Gefahrstoffverordnung. Auftraggeber sollten der Reinigungsfirma bekannte Risiken nennen, zum Beispiel einen Ausbruch im Haus, und auf eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung achten. Staffclean berücksichtigt solche Hinweise bei Einsätzen im Bereich Hygiene Plus und bei der Entrümpelung.
Fragen zum Begriff — kurz beantwortet
Gilt die Biostoffverordnung auch für die normale Büroreinigung?
Ja, sobald Reinigungskräfte mit Keimen in Kontakt kommen können, zum Beispiel bei der Sanitärreinigung. Die Gefährdung ist dort meist gering, die Beurteilung und einfache Schutzmaßnahmen sind trotzdem nötig.
Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
Der Arbeitgeber der Beschäftigten, also die Reinigungsfirma. Der Auftraggeber sollte ihr bekannte Gefahren im Objekt mitteilen, damit sie berücksichtigt werden können.
Ist Schimmel ein Biostoff?
Schimmelpilze können Allergien und Atemwegsbeschwerden auslösen und fallen damit unter die Biostoffe. Bei starkem Befall wird vorab entschieden, welche Schutzmaßnahmen nötig sind oder ob eine Fachfirma übernimmt.
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